Die Mindestruhezeit auf dem Alt-Katholischen Friedhof in Duisburg beträgt für jeden Urnenstellplatz 12 Jahre. Sie haben die Möglichkeit nach Ablauf der Mindestruhezeit den Urnenstellplatz jährlich in vollen Jahresschritten zu verlängern. Uns ist es wichtig, dass ganz individuell entschieden werden kann, wie lange das Grab weiterbestehen soll, dies kann z.B. einmal nur ein Jahr sein, aber auch drei, sieben oder elf Jahre wären möglich. Sehr gerne beraten Sie hier Herr Menge und seine Mitarbeiter. Selbstverständlich können Sie auch bereits beim Kauf z.B. einer großen Urnennischen festlegen, dass alle bereits eingestellten Urnen solange verlängert werden, bis auch die Mindestruhezeit der zuletzt eingestellten Urne abgelaufen ist. Bitte beachten Sie immer die gültige Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung.
Soll ein Grab nicht verlängert werden, wird das Grab aufgelöst. Die Urne wird dann auf einem alt-katholischen Gräberfeld in der Erde beigesetzt. Zur Zeit ist dies das alt-katholische Gräberfeld des städtischen Friedhofes in Unkel am Rhein. Im Laufe der Jahrzehnte ist es möglich, dass sich die ändert.
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