Die Mindestruhezeit auf dem alt-katholischen Friedhof in Solingen beträgt für jeden Urnenstellplatz 15 Jahre. Sie haben die Möglichkeit nach Ablauf der Mindestruhezeit den Urnenstellplatz jährlich in vollen Jahresschritten zu verlängern. Uns ist es wichtig, dass ganz individuell entschieden werden kann, wie lange das Grab weiterbestehen soll. Wenden sie sich an Martin Linden oder seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, um ihre individuellen Verlängerungswünsche zu besprechen.
Die Mindestruhezeit auf dem alt-katholischen Friedhof in Solingen beträgt für jeden Urnenstellplatz 15 Jahre. Sie haben die Möglichkeit nach Ablauf der Mindestruhezeit den Urnenstellplatz jährlich in vollen Jahresschritten zu verlängern. Uns ist es wichtig, dass ganz individuell entschieden werden kann, wie lange das Grab weiterbestehen soll. Wenden sie sich an Martin Linden oder seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, um ihre individuellen Verlängerungswünsche zu besprechen.
Wenden sie sich an Martin Linden oder seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, um ihre individuellen Verlängerungswünsche zu besprechen. Selbstverständlich können Sie auch bereits beim Kauf z.B. einer Familien- oder Doppelnischen festlegen, dass alle bereits eingestellten Urnen solange verlängert werden, bis auch die Mindestruhezeit der zuletzt eingestellten Urne abgelaufen ist. Bitte beachten Sie immer die gültige Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung.
Soll ein Grab nicht verlängert werden, wird das Grab aufgelöst. Die Urne wird dann auf einem alt-katholischen Gräberfeld in der Erde beigesetzt. Zur Zeit ist dies das alt-katholische Gräberfeld des städtischen Friedhofes in Unkel am Rhein. Im Laufe der Jahrzehnte ist es möglich, dass sich dies ändert.
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