Die Mindestruhezeit auf dem Alt-Katholischen Friedhof Oberhausen beträgt für jeden Urnenstellplatz 15 Jahre. Die Laufzeit der Urnenkammern Klassik 2, 3 und 4 beginnt mit der zuerst eingestellten Urne. Die Kammern müssen immer jeweils solange verlängert werden, dass die Mindestruhezeit der zuletzt eingestellten Urne gewährleistet ist.
Sie haben die Möglichkeit nach Ablauf der Mindestruhezeit der zuletzt eingestellten Urne die Urnenkammern jährlich in vollen Jahresschritten zu verlängern. Uns ist es wichtig, dass ganz individuell entschieden werden kann, wie lange das Grab weiterbestehen soll, dies kann z.B. einmal nur ein Jahr sein, aber auch drei, sieben oder elf Jahre wären möglich. Sehr gerne beraten Sie hier die Familie Brauckmann und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Es gilt immer die gültige Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung.
Soll ein Grab nicht verlängert werden, wird das Grab aufgelöst. Die Urne wird dann auf einem alt-katholischen Gräberfeld in der Erde beigesetzt. Zur Zeit ist dies das alt-katholische Gräberfeld des städtischen Friedhofes in Unkel am Rhein. Im Laufe der Jahrzehnte ist es möglich, dass sich die ändert.
Sie haben die Möglichkeit nach Ablauf der Mindestruhezeit der zuletzt eingestellten Urne die Urnenkammern jährlich in vollen Jahresschritten zu verlängern. Uns ist es wichtig, dass ganz individuell entschieden werden kann, wie lange das Grab weiterbestehen soll, dies kann z.B. einmal nur ein Jahr sein, aber auch drei, sieben oder elf Jahre wären möglich. Sehr gerne beraten Sie hier die Familie Brauckmann und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Es gilt immer die gültige Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung.
Soll ein Grab nicht verlängert werden, wird das Grab aufgelöst. Die Urne wird dann auf einem alt-katholischen Gräberfeld in der Erde beigesetzt. Zur Zeit ist dies das alt-katholische Gräberfeld des städtischen Friedhofes in Unkel am Rhein. Im Laufe der Jahrzehnte ist es möglich, dass sich die ändert.
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